Versionen im Vergleich
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Frage:
Kann das Programm auch ohne gültige Lizenz genutzt werden?
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Hinweise(z. B. externe Links, Literatur, etc.) |
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Keine Links vorhanden (wenn keine da sind) |
Antwort:
- Die Lizenz ist für alle Kunden sicherheitshalber auf den 31.03.2022 2023 begrenzt, da danach ohne eine ITSG-Zertifizierung keine elektronischen Meldungen mehr möglich sein werden.
Bis dahin kann in 2023, jedoch ohne Wartung und Gewähr von Seiten der HUP GmbH, das Programm genutzt werden. - Nach "Ablauf" der Lizenz erscheint beim Starten ein entsprechender Hinweis. Dieser Hinweis kann übergangen und das Programm im Folgenden als Archiv weitergenutzt werden.
- Als Archiv nutzbar heißt: Sie haben Zugriff auf alle Daten, können auch bereits erzeugte Dokumente wieder ausdrucken / speichern, nur die Reinrechnung und das Meldewesen stehen nicht mehr zur Verfügung.
- Sie können auch für die Lohnsteueraußenprüfung die digitale Lohnschnittstelle (xml-Datei) für alle Zeiträume ab 01.01.2018 erstellen und dann dem Finanzamt übergeben.
- Sie können sich die Daten, die im Rahmen der RV-Prüfung erzeugt werden, ebenfalls ausgeben. Siehe auch comet PA, RV-Betriebsprüfungen
- Voraussetzung für die Nutzung des Programms als Archiv / lesender Zugriff ohne gültige Lizenz:
- Die bestehenden Systemvoraussetzungen und Ihre aktuelle Systemumgebung muss erhalten bleiben.
- Dies umfasst auch die Verzeichnisstrukturen sowie die DB-Anbindung.
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