Versionen im Vergleich
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Frage:
Kann das Programm auch ohne gültige Lizenz genutzt werden?
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Hinweise(z. B. externe Links, Literatur, etc.) |
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Keine Links vorhanden (wenn keine da sind) |
Antwort:
- Die Lizenz ist für alle Kunden sicherheitshalber auf den 31.03.2023 begrenzt, da danach ohne eine ITSG-Zertifizierung keine elektronischen Meldungen mehr möglich sein werden.
Bis dahin kann in 2023, jedoch ohne Wartung und Gewähr von Seiten der HUP GmbH, das Programm genutzt werden. - Nutzung des Meldewesens ab 2023
- Sie können für alle vergangenen mit comet PA abgerechneten Perioden weiterhin Korrekturen / Aktualisierungen und Meldungen Richtung der SV absetzen, solange das aktuelle ITSG Zertifikat unseres Programms gültig ist (d.h. bis zum 31.03.2023) UND Ihr eigenes ITSG (Perfidia) Zertifkat gültig ist. Sofern die Gültigikeit einer dieser beiden Zertifikate ausgelaufen ist, können rückwirkende Änderungen nicht mehr erfolgen. Bitte beaachten Sie hierzu comet PA, paralleles Arbeiten mit 2 Lohnprogrammen zwecks Korrekturen / Änderungen für 2022!
Anschließend können Sie comet PA nur noch als Archiv (siehe unten) nutzen.
- Sie können für alle vergangenen mit comet PA abgerechneten Perioden weiterhin Korrekturen / Aktualisierungen und Meldungen Richtung der SV absetzen, solange das aktuelle ITSG Zertifikat unseres Programms gültig ist (d.h. bis zum 31.03.2023) UND Ihr eigenes ITSG (Perfidia) Zertifkat gültig ist. Sofern die Gültigikeit einer dieser beiden Zertifikate ausgelaufen ist, können rückwirkende Änderungen nicht mehr erfolgen. Bitte beaachten Sie hierzu comet PA, paralleles Arbeiten mit 2 Lohnprogrammen zwecks Korrekturen / Änderungen für 2022!
- Weitere Nutzung von comet PA als Archiv über das Wartungsende und das Ende des ITSG-Zeritifikat unserer Software
- Nach "Ablauf" der Lizenz erscheint beim Starten ein entsprechender Hinweis. Dieser Hinweis kann übergangen und das Programm im Folgenden als Archiv weitergenutzt werden.
- Als Archiv nutzbar heißt: Sie haben Zugriff auf alle Daten, können auch bereits erzeugte Dokumente wieder ausdrucken / speichern, nur die Reinrechnung und das Meldewesen stehen nicht mehr zur Verfügung.
- Sie können auch für die Lohnsteueraußenprüfung die digitale Lohnschnittstelle (xml-Datei) für alle Zeiträume ab 01.01.2018 erstellen und dann dem Finanzamt übergeben.
- Sie können sich die Daten, die im Rahmen der RV-Prüfung erzeugt werden, ebenfalls ausgeben. Siehe auch comet PA, RV-Betriebsprüfungen
- Voraussetzung für die Nutzung des Programms als Archiv / lesender Zugriff ohne gültige Lizenz:
- Die bestehenden Systemvoraussetzungen und Ihre aktuelle Systemumgebung muss erhalten bleiben.
- Dies umfasst auch die Verzeichnisstrukturen sowie die DB-Anbindung.
Weitere Fragen
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