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Für spätere Gutschriften und Nachbelastungen (z. B. manuelle oder Abschlussabrechnungen) ist ebenfalls immer der MwSt-Satz des KTermins ausschlaggebend. Rechnungen und zugehörige G/N müssen immer den gleichen MwSt-Satz aufweisen. Sind mehrere Termine mit verschiedenen MwSt-Sätzen beteiligt, erfolgt gleichfalls ein automatischer Belegsplit mit separaten G/N-Belegnummern pro MwSt-Satz.

Vertreterprovisionen haben als Bezugspunkt den Nettobetrag des jeweiligen KTermins, d. h. auch die Besteuerung der Vertreterprovision richtet sich nach dem MwSt-Zeitraum, der am KTermin gültig ist.

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