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Schlüssel

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Auf dem Arbeitsblatt Sozialversicherung werden die SV-rechtlichen Einstellungen der Mitarbeiter erfasst. Hierbei werden umfangreiche Plausibilitätskontrollen angewendet, damit in den Meldeverfahren zur SV korrekte Daten abgegeben werden.

In den folgenden Tabellen sind die Inhalte und Eingabeoptionen beschrieben.

Personengruppe/Krankenkasse/BGS:

Den Beitragsgruppenschlüssel für die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung tragen Sie entsprechend der SV-rechtlichen Einordnung des Arbeitnehmers ein.

Mit der Taste [F9] oder der rechten Maustaste erhalten Sie eine Auswahl der zur Verfügung stehenden Schlüssel.

Siehe auch : Beitragsgruppenschlüssel

Die Einstellung „voller Beitrag" regelt entsprechend des eingestellten Bundeslandes die länder-spezifischen Besonderheiten zur Pflegeversicherung.
DEÜV-Personengruppe

Die Personengruppe wird nach dem aktuell gültigem DEÜV-Schlüssel eingegeben. Die zulässigen Schlüssel können Sie mittels der Taste [F9] auswählen.

Der jeweils zutreffende Schlüssel ist jedem Arbeitnehmer zuzuordnen.

Für den Wechsel von der Personengruppe 9xx nach 1xx ist zwingend ein Personalnummern-Wechsel erforderlich. siehe ist eine Pflichteingabe. Die Personengruppen mit führender Ziffer von 1 bis 8 sind durch das vorgeschriebene Schlüsselverzeichnis im DEÜV-Verfahren festgelegt. Die Personengruppen mit führender Ziffer 9 sind von uns festgelegt worden, damit wir Sonderfälle für SV-freie Personen darstellen können. Beachten Sie bitte insbesondere die Personengruppe 907 für Versorgungsbeziher (Betriebsrentenr). 

Siehe auch Beschreibung DEÜV-Personengruppe

Kasse/Einzugsstelle

Schlüssel-Nr. der Krankenkasse, an welche die KV, RV und AV Beiträge überwiesen werden. Die Schlüssel-Nr. entspricht der Nummer aus dem Krankenkassen-Stamm. Über die Auswahlfunktion wird Ihnen der Krankenkassenstamm zur Auswahl angezeigt. Wollen Sie die Angaben zu einer Krankenkasse bearbeiten, wählen Sie aus dem Auswahlmenü „Krankenkassen-Stamm". Die Anzeige wechselt in die Bearbeitung des Krankenkassenstammes. Hier können Sie die Änderungen vornehmen und kehren nach Bestätigung der Änderungen in den Personalstamm zurück.

Die Beitragssätze zur Ermittlung der Beiträge für die Krankenversicherung werden über die Schlüsselnummer aus dem Krankenkassen-Stamm herangezogen. Die Beitragssätze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sind fest im Programm verankert.

Zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist die Krankenkasse, von der die Krankenversicherung durchgeführt wird. Für Beschäftigte, die bei keiner Krankenkasse versichert sind, werden Beiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitsförderung an die Einzugsstelle gezahlt, die der Arbeitgeber gewählt hat. Bei geringfügigen Beschäftigungen ist die zuständige Einzugsstelle die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Rentenversicherung. Auch für kurzfristig Beschäftigte tragen Sie eine Krankenkasse ein, obwohl keine Beiträge abgeführt werden.

Beitragsgruppenschlüssel

Die Krankenkasse ist für alle zur SV beitrags- und meldepflichtigen Personen eine Pflichteingabe. In der Auswahl werden die Nummern aus dem Krankenkassenstamm angezeigt. Bitte beachten Sie bei der Zuordnung der Krankenkasse zum Mitarbeiter noch folgende Punkte:

Für gesetzlich und freiwillig Krankenversicherte ist die Krankenkasse einzutragen, die für den Mitarbeiter die Krankenversicheurng durchführt.

Für privat Krankenversicherte ist die Krankenkasse einzustellen, die für den Mitarbeiter zuletzt die gesetzliche oder freiwillie Krankenversicherung durchgeführt hat. Für den Fall, dass der Mitarbeiter nie gesetzlich oder freiwillig krankenverischert war, kann der Arbeitgeber eine Krankenkasse bestimmen. Hier ist aber eine Rücksprache mit dem Mitarbeiter sinnvoll, damit die Krankenkasse zugeordnet werden kann, die bei einem möglichen Vorarbeitgeber schon zugeordnet war.

Für kurzfristig oder geringfügig Beschäftigte ist die Minijobzentrale einzutragen.

Beitragsgruppenschlüssel

Der Beitragsgruppenschlüssel ist für SV beitrags- und meldepflichtige Personen eine Pflichteingabe. Die Einstellungen sind in der Reihenfolge Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einzutragen. Für den jeweiligen SV-Zweig werden die Optionen in der Auswahl angezeigt.

Die besonderen Regelungen zur Pflegeversicheurng in Sachsen werden durch die Festlegung des Bundeslandes im Fimenstamm oder dem Bundesland im Abrechnungskreis des Mitarbeiters erkannt.

Siehe auch : Beitragsgruppenschlüssel


Versicherungsnummer/Geburtrsname/-ort:

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