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Steuer-Pflicht

Auswahl der Steuer-Pflicht dieser Lohnart. Entsprechend der eingestellten Steuer-Pflicht werden die Beträge auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen.

Sozialversicherungs-Pflicht

KV / PV


Auswahl der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht dieser Lohnart. Bsp.:

  • nicht KV/PV-pflichtig : Nachtschichtzuschlag, Auslagen
  • KV/PV-pflichtig : Gehalt, Stundenlohn
  • nur AG KV/PV-pflichtig : Kurzarbeitergeld

RV

Auswahl der Rentenversicherungspflicht dieser Lohnart. Bsp.:

  • nicht RV-pflichtig : Nachtschichtzuschlag, Auslagen
  • RV-pflichtig : Gehalt, Stundenlohn
  • nur AG RV-pflichtig : Kurzarbeitergeld

AV

Auswahl der Arbeitslosenversicherungspflicht dieser Lohnart. Bsp.:

  • nicht AV-pflichtig : Nachtschichtzuschlag, Auslagen
  • AV-pflichtig : Gehalt, Stundenlohn
KuG / WAG
Einmal-Bezug, SV-pflder Schalter stellt die LA als SV-plichtigen Einmalbezug ein
Pauschale Lohnsteuer

Satz

Handelt es sich um einen pauschal versteuerten Bezug, wählen Sie durch Anklicken der Schaltfläche neben dem Eingabefeld die Art des Bezuges aus. Der Satz für die pauschale Lohnsteuer wird automatisch in das Feld übernommen.

Bei der Berechnung gibt es folgende Besonderheit zu beachten:

Die pauschale Lohnsteuer ist vom Arbeitgeber zu übernehmen. Es kann jedoch vereinbart werden, dass  die pauschale Lohnsteuer vom Arbeitnehmer getragen wird.

Die Einstellung steuert die Übernahme der pauschalen Lohnsteuer für diese Lohnart. Sie kann über die Bezug-Nr. 697 für einzelne Arbeitnehmer geändert werden.

AG / AN

Hier tragen Sie ein, wer die pauschale Lohnsteuer übernimmt: Auswahl zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer


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