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Auf dem Arbeitsblatt Sozialversicherung werden die SV-rechtlichen Einstellungen der Mitarbeiter erfasst. Hierbei werden umfangreiche Plausibilitätskontrollen angewendet, damit in den Meldeverfahren zur SV korrekte Daten abgegeben werden.

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Umlage 1 und 2

Das Umlageverfahren beinhaltet die Erstattung von Aufwendungen für Lohnfortzahlung an Arbeiter (U1) und die Erstattung von Aufwendungen für Mutterschutz (U2). Die Teilnahme am Umlageverfahren richtet sich nach der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer. Die Anzahl der Arbeitnehmer darf 20 bzw. 30 (entspr. Satzung der Krankenkasse) nicht übersteigen. Bei der Ermittlung der Betriebsgröße werden Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Schwerbehinderte, Wehr- oder Zivildienstleistende und Bezieher von Vorruhestandsgeld nicht mit berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigte gehen nach ihrem Beschäftigungsumfang in die Berechnung ein.

Nimmt Ihr Betrieb am Umlageverfahren teil, wird für jeden Arbeitnehmer die entsprechende Umlage automatisch aktiviert. Dabei gilt: Arbeiter und Azubis sind beitragspflichtig in der U1 + U2; Angestellte nur in der U2. Auch Aushilfen und geringfügig Beschäftigte nehmen am Umlageverfahren teil. Zu beachten ist, dass für Azubis generell die U1 abgeführt werden muss, auch wenn Sie als Angestellte gelten. Die Umlagen werden nur berechnet, wenn auch im Firmenstamm der Schalter „Umlage-Pflicht" aktiviert ist. Diesen Schalter finden Sie auf dem Arbeitsblatt  Parameter.


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