Die Lohnsteuerkarte wurde abgeschafft und seit 1. Januar 2013 durch Seit 2013 werden die Arbeitnehmermerkmale für den Steuerabzug in der Lohnabrechnug im ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt.
Bei ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal).
Mit dem ELStAM-Verfahren wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht.
Bei Ihrem Arbeitgeber werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Ihre aktuellen ELStAM werden in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.
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Der Arbeitnehmer (besser: der Steuerbürger) ist dafür verantwortlich, dass seine Lohnsteuerabzugsmerkmale bei der Finanzverwaltung korrekt geführt werden. Fehlerhafte Lohnsteuerabzugsmerkmale muss der Arbeitnehmer bei der Finanzverwaltung berichtigen lassen. Die vom Arbeitnehmer veranlassten Änderungen der Lohnsteuerabzughsmerkmale werden in den ersten 5 Arbeitstagen des Folgemonats zur Änderung an den Arbeitgeber elektronisch übermittelt. Diese Änderungen können auch rückwirkend gelten und lösen dann Korrekturabrechnungen aus.
Falls der Arbeitnehmer dem Arbeigeber schriftlich vom ELStAM-Verfahren abweichende Lohnsteuerabzugsmerkmale vorlegt, können diese Informationen manuell in den Personalstamm eingetragen werden. Empfehlung: der Erfassungsbeleg wird in der Personlakte abgelegt.
Die Fianzverwaltung kann auch proaktiv im ELStAM-Verfahren Änderungen an die Arbeitgeber melden. Dies sind insbesondere ab November des aktuellen Jahres Vorträge über Änderungen von Kinderfreibeträgen oder Steuerfreibeträgen zum 1. Januar des Folgejahres.