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Falls der Arbeitnehmer dem Arbeigeber schriftlich vom ELStAM-Verfahren abweichende Lohnsteuerabzugsmerkmale vorlegt, können diese Informationen manuell in den Personalstamm eingetragen werden. Empfehlung: der Erfassungsbeleg wird in der Personlakte abgelegt.

Die Finanzverwaltung kann meldet auch proaktiv im ELStAM-Verfahren Änderungen an die Arbeitgeber melden. Dies sind insbesondere ab November des aktuellen Jahres Vorträge über Änderungen von Kinderfreibeträgen oder Steuerfreibeträgen zum 1. Januar des Folgejahres, weil diese Lohnsteuerabzugsmerkmale von Gesetzes wegen (und nicht auf Veranlassung des Arbeitnehmers) geändert werden.