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Partielle Beshäftigungsverbote werden in den Bewegungsdaten in den permanenten Bezügen dargestellt. In der Fehlzeit 174 werden die Ausfallstunden und in der Fehlzeit 1741 die Meldezeiträume für das AAG - Verfahren erfasst. Für partielle Beschäftigngsverbote mit reduzierten Entgelt wird in der Fehlzeit 1741 der Bruttoausgleichsbetrag eingetragen. Weiter ist zu beachten, dass die Erfassung in den permanenten Bezügen pro Abrechnungsmonat unter Angabe der freigestellten Stunden erfolgen muss.
Weitere Informationen zu den Beschäftigunghsverboten können mit den Fehlzeiten 1742 und 1743 erfasst werden.
In Fehlzeit 1742 wird die Art des Beschäftigungsverbotes vorgegeben:
"0" = individuelles Beschäftigungsverbot (ärztliches Attest liegt vor)
"1" = generelles Beschäftigungsverbot
"2" = teilweise individuelles Beschäftigungsverbot (ärztliches Attest liegt vor)
"3" = teilweise generelles Beschäftigungsverbot
In Fehlzeit 1743 wird der mutmaßliche Entbindungstag eingetragen.
Beispiele auf Grundlage des Arbeitszeitmodells "Arbeitstage" = Wochentage Montag bis Freitag für die Monate Juli bis September 2016:
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