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Sie tragen noch die Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein und können die Nutzungstage anpassen, wenn keine Pauschale von 15 Tage im Monat berechnet werden soll.
Hat der Mitarbeiter auf seiner Steuerkarte eine Werbungskostenpauschale, so kann diese durch setzten des Hakens berücksichtigt werden.