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Schlüssel

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DEÜV-Personengruppe

Die Personengruppe ist eine Pflichteingabe. Die Personengruppen mit führender Ziffer von 1 bis 8 sind durch das vorgeschriebene Schlüsselverzeichnis im DEÜV-Verfahren festgelegt. Die Personengruppen mit führender Ziffer 9 sind von uns festgelegt worden, damit wir Sonderfälle für SV-freie Personen darstellen können. Beachten Sie bitte insbesondere die Personengruppe 907 für Versorgungsbezieher (Betriebsrentenr). 

Siehe auch Beschreibung DEÜV-Personengruppe

Kasse/Einzugsstelle

Die Krankenkasse ist für alle zur SV beitrags- und meldepflichtigen Personen eine Pflichteingabe. In der Auswahl werden die Nummern und Namen aus dem Krankenkassenstamm angezeigt. Bitte beachten Sie bei der Zuordnung der Krankenkasse zum Mitarbeiter noch folgende Punkte:

Für gesetzlich und freiwillig Krankenversicherte ist die Krankenkasse einzutragen, die für den Mitarbeiter die Krankenversicherung durchführt.

Für privat Krankenversicherte ist die Krankenkasse einzustellen, die für den Mitarbeiter zuletzt die gesetzliche oder freiwillie freiwillige Krankenversicherung durchgeführt hat. Für den Fall, dass der Mitarbeiter nie gesetzlich oder freiwillig krankenversichert war, kann der Arbeitgeber eine Krankenkasse bestimmen. Hier ist aber eine Rücksprache mit dem Mitarbeiter sinnvoll, damit die Krankenkasse zugeordnet werden kann, die bei einem möglichen Vorarbeitgeber schon zugeordnet war.

Für kurzfristig oder geringfügig Beschäftigte, d.h. Personengruppen 109 und 110, ist die Minijobzentrale einzutragen. Die Mknijobzentrale Minijobzentrale wird automatisch mit der Krankenkassennummer 900 wird automatisch eingestellt.

Beitragsgruppenschlüssel

Der Beitragsgruppenschlüssel ist für SV beitrags- und meldepflichtige Personen eine Pflichteingabe. Die Einstellungen sind in der Reihenfolge Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einzutragen. Für den jeweiligen SV-Zweig werden die Optionen in der Auswahl angezeigt.

Die besonderen Regelungen zur Pflegeversicheurng Pflegeversicherung in Sachsen werden durch die Festlegung des Bundeslandes im Fimenstamm oder dem Bundesland im Abrechnungskreis des Mitarbeiters erkannt.

Siehe auch: Beitragsgruppenschlüssel

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Versicherungs-Nr.

Die Sozialversicherungsnummer (kurz: Versicherungsnummer, SV-Nummer)  des Arbeitnehmers finden Sie auf seinem Sozialversicherungsausweis. Falls der SV-Ausweis nicht vorliegt, können SIe durch Vorgabe von Geburtsdatum, Geburtsort und ggf. Geburtsname die SV-Nummer bei der Deuteschen Rentenversicherung nachfragen. Die Anfrage wird innerhalb weniger Minuten im SV-Daten-Eingang beantwortet. Falls Ihnen keine SV-Nummer zurück gemeldet werden kann, wird sie im DEÜV - Verfahren bei der Anmeldung des Beschäftigungsverhältnisses in einem Standardverfahren beantragt. Auch diese Antwort wird nach einigen Tagen in den SV-Daten-Eingang eingestellt.

Die SV-Nummer unterliegt einigen Plausibilitätslkontrollen, die beim Verlassen der Eingabe durchgeführt werden. Fehlerhafte SV-Nummern könne nicht gespeichert werden.

Staatsschlüssel

Die Staatsangehörigkeit (Nationalität) des Arbeitnehmers ist eine Pflichteingabe. Der dreistellige Staatsangehörigkeitsschlüssel kann aus der Auswahlliste übernommen werden. Bei deutschen Arbeitnehmern ist der Schlüssel 000.

Geburtsname und Geburtsland/-ortFalls Ihnen die Versicherungsnummer nicht vorliegt, ist der Geburtsort eine Pflichteingabe, damit im DEÜV - Verfahren eine SV-Nummer mit der Anmeldung beantragt werden kann. Geburtsname, Geburtsland und Geburtsort werden für die Abfrage der SV-Nummer bei der Deutschen Rentenversicherung als Suchkriterium eingesetzt.

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KV-Kennzeichen

Mit dem KV-Kennzeichen werden weitere Einstellungen zur Beitragsberechnung und Auszahlung von Beiträgen zur KV und PV festgelegt. In Kombination mit dem KV-Schlüssel (= erste Position im Beitragsgruppenschlüssel) werden Plausibilitätskontrollen durchgeführt. Nach der Eingabe des KV-Schlüssels wird das KV-Kennzeichen vorbelegt. Sie haben die Möglichkeit die Einstellung durch einen anderen Eintrag aus der Auswahlliste im Rahmen der Plausibilitätskontrollen zu verändern.

Freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Arbeitnehmer, haben das Wahlrecht, die Beiträge selbst an die Krankenkassen zu überweisen oder die Überweisungen als Firmenzahler durchführen zulassen. In speziellen Abrechnungssituationen kann aber auch die Krankenkasse die Zahlungsweise vorschreiben. Dies gilt insbesondere für Zeiten der Kurzarbeit oder im Insolvenzfall.

RentenschlüsselDer Rentenschlüssel ist eine Pflichteingabe für den Rentenstatus des Arbeitnehmers. Er wird aus der Auswahlliste übernommen.
Bemessung freiw. KV/PV-Beitrag

In diesem Feld legen Sie die Basis zur Berechnung der Beiträge zur freiwilligen KV und PV fest.

  • B : Beitragsbemessungsgrenze
  • E : Entgelt
  • K : Beitragsherabsetzung

Für Arbeitnehmer, deren monatliches Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wählen Sie "B". Liegt eine freiwillige Versicherung vor, weil die Jahresarbeitsentgeltgrenze durch Einmalzahlungen überschritten wird, tragen Sie "E" ein.

Elternfreibetrag PV ab

Seit dem 01.01.2005 wird für kinderlose

Pflegeversicherte

Mitglieder in der sozialen Pflegeversicherung

nach Ablauf des Monats, in dem sie

, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, ein Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 % der Bemessungsgrundlage erhoben

( Ausnahme: Mitglieder, die vor 1940 geboren sind)

. In dieses Feld tragen Sie den Beginn der Elterneigenschaft des Mitarbeiters ein. Für Abrechnungen ab diesem Datum wird der Beitragszuschlag für Kinderlsoe nicht mehr erhoben.

Es gibt keine Plausibilitätsprüfung gegen das

Datum ein, ab dem der Kinderfreibetrag gewährt wird. Das Datum für die Gewährung kann maximal 3 Monate zurückliegen

Geburtsdatum des ältesten Kindes. Wenn der Mitarbeiter Ihnen in geeigneter Weise seine Elterneigneschaft nachweist, kann auch ein vom Geburtsdatum des Kindes abweichendes Datum eingetragen werden. Die Elterneigenschaft wird dadurch festgelegt, dass dieses Datum gefüllt ist, der tatsächliche Termin ist nicht maßgebend. Beispiel: Bei Neueintritten und Bereitstellung der Steuermerkmale im ELStAM-Verfahren mit Kinderfreibetrag kann das Eintrittsdatum des Mitarbeiters hier eingetragen werden.

Status-KZ für Fam.angeh./Gesellsch.Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bzw. mitarbeitenden Ehegatten und , Lebenspartnern ist in dieses Feld  für die SV-Anmeldung das entsprechende Kennzeichen einzutragenoder Abkömmlingen ist für das SV-Meldeverfahren der zutrffede entsprechende Kennzeichen aus der Auswahlliste einzutragen. Diese Information löst bei der Sozialversicherung ein Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht des Mitarbeiters aus.
Renten-BeginnFür das Auslösen einer SV-Meldung Grund 57 ist hier der Rentenbeginn einzutragen.
EU-Ausländer: Erste Beschäftigung in DeutschlandBei EU-Ausländern ist dieses Feld zu markieren, wenn es sich um die erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland handelt.

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