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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

 


Stand: 30.11.2017 2016


Quelle: rehm: Das Lexikon für das Lohnbüro

...


Definition: Praktikanten sind Studenten oder Fachschüler, die eine berufspraktische Tätigkeit verrichten, die mit dem Studium in Zusammenhang steht.

...

-        Vorgeschriebenes (in Prüfungs- oder Studienordnung) und nicht vorgeschriebenes Praktikum 


Tabelle der SV-rechtlichen Einstellung von vorgeschriebenen Praktika 


Sachverhalt

Personengruppe

KV

RV

AV

PV

Vorpraktikum ohne Entgelt*

190

0

0

0

0

Vorpraktikum mit Entgelt

105

1

1

1

1

Zwischenpraktikum

190

0

0

0

0

Nachpraktikum ohne Entgelt*

190

0

0

0

0

Nachpraktikum mit Entgelt

105

1

1

1

1

...


*im Fall von Entgelt 0,-- muss in den permanenten Bezügen die Fehlzeit 325 mit Betrag 1 eingestellt werden. Mit dieser Einstellung werden 1% der Bezugsgröße für die RV verbeitragt. 


Tabelle der SV-rechtlichen Einstellung von nicht vorgeschriebenen Praktika 


Sachverhalt

Personengruppe

KV

RV

AV

PV

Kommentar

Vorpraktikum bis 450,--

109

6

1 / 5

0

0

Minjob

Vorpraktikum über 450,--

101

1

1

1

1

 


Zwischenpraktikum bis 450--

105

0

1

0

0

 


Zwischenpraktikum über 450,--

101

1

1

1

1

 


Nachpraktikum bis 450,--

109

6

1 / 5

0

0

Minijob

Nachpraktikum über 450,--

101

1

1

1

1

 

...



Hinweis in der Quelle: Änderungsintensives Stichwort