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Die Finanzverwaltung meldet auch proaktiv im ELStAM-Verfahren Änderungen an die Arbeitgeber. Dies sind insbesondere ab November des aktuellen Jahres Vorträge über Änderungen von Kinderfreibeträgen oder Steuerfreibeträgen zum 1. Januar des Folgejahres, weil diese Lohnsteuerabzugsmerkmale von Gesetzes wegen (und nicht auf Veranlassung des Arbeitnehmers) geändert werden.
Alle Arbeitnehmer sind bei ELStAM anzumelden. Hierzu muß bei allen Arbeitnehmern eine TIN hinterlegt sein.