Info 0173
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09.01.2023
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Anleitung Korrekturabrechnung nach Systemwechsel mit comet PA
- Bitte deaktivieren Sie als ersten Schritt die Schalter für den Versand von LSt-Anmeldungen und Beitragsnachweisen im Firmenstamm (siehe Reiterschalter im Firmenstamm)
- Rückrechnung im Januar 23 ab November 22 durchführen
- Abrechnung für Januar muss 0 EUR ausweisen!
- Persönliche Meldungen der Mitarbeiter können über comet versandt werden
- Nachzahlungen können mit comet überwiesen werden
- Überzahlungen müssen im neuen System vorgetragen werden
- Die Differenzen LSt-Anmeldungen und Beitragsnachweise (über Druckjob ausgebbar) ins neue Programm manuell übertragen.
- Auf keinen Fall LSt-Anmeldungen und Beitragsnachweise mit comet PA versenden!
neue Sofwareversion 10.23.1.2 vom 06.01.23
Info 0172 - 06.01.2023 17:00 Uhr
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