Allgemeines
Meldegrund: 41
Die Vorerkrankungsanfrage darf nur dann durch den Arbeitgeber ausgelöst werden, wenn dem Arbeitgeber für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt und zusätzlich in den letzten 6 Monaten vor Beginn der aktuellen Arbeitsunfähigkeit mindestens eine bescheinigte potentielle Vorerkrankung in Bezug auf die aktuelle Arbeitsunfähigkeit im Datenbestand vorliegt.
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- Hier sind vom Arbeitgeber die weiteren Arbeitsunfähigkeitszeiten anzugeben, welche durch die Sozialversicherungsträger auf ihre Anrechenbarkeit auf die aktuelle Arbeitsunfähigkeit geprüft werden sollen.
- Die Arbeitsunfähigkeitszeiten sind chronologisch, beginnend mit der aktuellsten Arbeitsunfähigkeit in Bezug auf die angefragte Arbeitsunfähigkeit, einzugeben.
- Arbeitsunfähigkeiten, zwischen welchen mehr als 6 Monate eine Arbeitsfähigkeit bestand, können nicht angerechnet werden, weshalb diese bei der Anfrage nicht zu berücksichtigen sind.
GrundderAnforderung