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Aus der Lohnbuchhaltung werden verschiedene Meldeverfahren zur Abgabe von Informationen an die Finanzverwaltung und Sozialversicherung durchgeführt.

An die Finanzverwaltung werden die Lohnsteueranmeldungen des Arbeitgebers und die Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitnehmer abegegeben. Im Dialog zwischen Finanzverwaltung und Arbeitgeber werden die Steuermerkmale der Arbeitnehmer im ELStAM - Verfahren ausgetauscht. Für Lohnsteueraussenprüfungen werden die prüfungsrelevanten Daten nach der GDPdU aufbereitet.

Das Transportmittel für die geschützte und verschlüsselte Kommunikation mit der Finanzverwaltung ist die Elster-Software. Der Einsatz von Elster ist nur dann möglich, wenn ein Elster-Zertifikat vorliegt und in Comet PA eingetragen ist. Der Erstantrag und die Verlängerung von Elster-Zertifikaten ist in einer Kurzanleitung beschrieben.

An die Sozialversicherung werden die Beitragsnachweisen an die Krankenkassen und berufsständischen Versorgungswerke, der Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers sowie die Meldungen und Bescheinigungen der Arbeitnehmer zu folgenden Verfahren abgegeben:

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