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Schlüssel

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DEÜV-Personengruppe

Die Personengruppe wird nach dem aktuell gültigem DEÜV-Schlüssel eingegeben. Die zulässigen Schlüssel können Sie mittels der Taste [F9] auswählen.

Der jeweils zutreffende Schlüssel ist jedem Arbeitnehmer zuzuordnen.

Für den Wechsel von der Personengruppe 9xx nach 1xx ist zwingend ein Personalnummern-Wechsel erforderlich. siehe auch Beschreibung DEÜV-Personengruppe

Kasse/Einzugsstelle

Schlüssel-Nr. der Krankenkasse, an welche die KV, RV und AV Beiträge überwiesen werden. Die Schlüssel-Nr. entspricht der Nummer aus dem Krankenkassen-Stamm. Über die Auswahlfunktion wird Ihnen der Krankenkassenstamm zur Auswahl angezeigt. Wollen Sie die Angaben zu einer Krankenkasse bearbeiten, wählen Sie aus dem Auswahlmenü „Krankenkassen-Stamm". Die Anzeige wechselt in die Bearbeitung des Krankenkassenstammes. Hier können Sie die Änderungen vornehmen und kehren nach Bestätigung der Änderungen in den Personalstamm zurück.

Die Beitragssätze zur Ermittlung der Beiträge für die Krankenversicherung werden über die Schlüsselnummer aus dem Krankenkassen-Stamm herangezogen. Die Beitragssätze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sind fest im Programm verankert.

Zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist die Krankenkasse, von der die Krankenversicherung durchgeführt wird. Für Beschäftigte, die bei keiner Krankenkasse versichert sind, werden Beiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitsförderung an die Einzugsstelle gezahlt, die der Arbeitgeber gewählt hat. Bei geringfügigen Beschäftigungen ist die zuständige Einzugsstelle die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Rentenversicherung. Auch für kurzfristig Beschäftigte tragen Sie eine Krankenkasse ein, obwohl keine Beiträge abgeführt werden.

Beitragsgruppenschlüssel

Den Beitragsgruppenschlüssel für die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung tragen Sie entsprechend der SV-rechtlichen Einordnung des Arbeitnehmers ein.

Mit der Taste [F9] oder der rechten Maustaste erhalten Sie eine Auswahl der zur Verfügung stehenden Schlüssel.

Siehe auch : Beitragsgrupenschlüssel Beitragsgruppenschlüssel

Die Einstellung „voller Beitrag" regelt entsprechend des eingestellten Bundeslandes die länder-spezifischen Besonderheiten zur Pflegeversicherung.