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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Praktikanten und Auszubildende in dualen Studiengängen


Stand: 3021.1104.20162017


Quelle: rehm: Lexikon für das Lohnbüro


Definition Auszubidende in dualen Studiengängen:

Das duale Studium verbindet die betriebliche Ausbildung ... mit einem theorethischen Hochschulstudium. (Beschreibung dualer Studiengang aus rehm: Lexikon für das Lohnbüro)


Studenten in dualen Studiengängen sind Auszubildenden mit der Personengruppe 102 gleichgestellt, d.h. es sind die Regelungen für Auszubildende zu beachten. Das Arbeitsentgelt für die Ausbildung ist beitragspflichtig. Wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt, sind aus 1% der mtl. Bezugsgröße Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung alleine vom Arbeigeber zu zahlen. Vom Arbeitgeber getragene Studiengebühren gehören nicht zum Arbeitsentgelt und sind daher SV-frei.


Definition Praktikanten:

Praktikanten sind Studenten oder Fachschüler, die eine berufspraktische Tätigkeit verrichten, die mit dem Studium in Zusammenhang steht.

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