Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Praktikanten und Auszubildende in dualen Studiengängen
Stand: 21.04.2017
QuelleQuellen:
rehm: Lexikon für das Lohnbüro
IWW Institut - Steuerfreie Übernahme von Studiengebühren für berufsbegleitendes Studium
Definition Auszubidende in dualen Studiengängen:
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Studenten in dualen Studiengängen sind Auszubildenden mit der Personengruppe 102 gleichgestellt, d.h. es sind die Regelungen für Auszubildende zu beachten. Das Arbeitsentgelt für die Ausbildung ist beitragspflichtig. Wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt, sind aus 1% der mtl. Bezugsgröße Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung alleine vom Arbeigeber zu zahlen.
Ergänzung: Unter bestimmten Voraussetzungen sind vom Arbeitgeber getragene Studiengebühren steuerfrei. (Quelle: IWW Institut ... mit Bezug auf EStG und BMF-Schreiben 13.4.2012 und weiteren Quellen)
Folgerung: Vom Arbeitgeber getragene steuerfreie Studiengebühren gehören nicht zum Arbeitsentgelt und sind daher SV-frei.
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Sachverhalt | Personengruppe | KV | RV | AV | PV | Kommentar |
Vorpraktikum bis 450,-- | 109 | 6 | 1 / 5 | 0 | 0 | Minjob |
Vorpraktikum über 450,-- | 101 | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Zwischenpraktikum bis 450-- | 105 | 0 | 1 | 0 | 0 | |
Zwischenpraktikum über 450,-- | 101 | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Nachpraktikum bis 450,-- | 109 | 6 | 1 / 5 | 0 | 0 | Minijob |
Nachpraktikum über 450,-- | 101 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Hinweis in der Quelle Lexikon für das Lohnbüro: Änderungsintensives Stichwort
Hinweis in der Quelle IWW Institut (Zitat): Wichtiger Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der in ihm behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.