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Altersteilzeit
Altersteilzeitarbeit wird durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert, wenn der freigemachte Arbeitsplatz wiederbesetzt wird. Die Wiederbesetzung kann mit einem arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer bzw. einem Azubi erfolgen. Bei kleineren Betrieben (bis 50 Beschäftigte) muss nicht der konkret durch die Altersteilzeit freigemachte Arbeitsplatz wiederbesetzt werden.
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Name des Wiederbesetzers / Auszubildenden | Eingabe des Namen |
Antragsdatum | Datum der Antragsstellung |
Kundennummer | Kundennummer beim Arbeitsamt |
Datum Altersteilzeit-Beginn | Datum Beginn der Altersteilzeit |
Beantragtes Regelentgelt | Regelentgelt des Arbeitsamtes |
Blockzeitmodell: Freistellungsbeginn | Datum Beginn der Freistellungsphase |
Blockzeitmodell: Erstattungsbeginn | Datum Beginn der Erstattungsphase |
Blockzeitmodell: Erstattung in Arbeitsphase | Setzen des Schalters für die Erstattung |
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Zusatzversorgung
ZVK-pflichtig | Dieser Schalter aktiviert die Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zur Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes. |
ZVK-Arbeitnehmer-Nr. | Eingabe der ZVK-Nr. des Arbeitnehmers |
Eintritt | Eingabe des Beginn-Datums der ZVK-Mitgliedschaft des Arbeitnehmers. Fehlt der Eintrag in diesem Feld, wird für den Arbeitnehmer keine ZVK-Meldung erzeugt. |
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Freiwillige Versicherung in Zusatzversorgung
Ausschluss Erwerbsminderungsrisiko | ||
Ausschluss Hinterbliebenenversorgung |