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Im Steuerrecht sind die hier beschriebenen Mitarbeitergruppen gleich zu behandeln. Sie werden im ELStAM-Verfahren angemeldet und über die Anmeldebestätigung werden die anzuwendenden Steuerabzugsmerkmale zurück gemeldet. Bei fehlender Steuer-ID ist Steuerklasse 6 anzuwenden.
Auf Grund der Hinweise in den hier aufgeführten Quellen und unseren Erfahrungen mit den stetigen Änderungen in der sv-rechtlichen Behandlung der hier dargestellen Abrechnungsfällen, sehen wir uns auch gezwungen, diese Beschreibung mit folgendem Hinweis abzuschliessen:
Hinweis: Die hier dargestellten Sachverhalte entsprechen unserem Kenntnsstand vom 21.4.2017. Etwaige Änderungen auf Basis von Gerichtsurteilen oder Rundschreiben der Spitzenverbände in der Sozialversicherung können zu anderen Ergebnissen in der SV-rechtlichen Beurteilung der hier dargestellten Sachverhalte führen. In Zweifelsfällen empfhelen wir die Kontaktaufnahme mit der für den Mitarbeiter zuständigen Krankenkasse.