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*im Fall von Entgelt 0,-- muss in den permanenten Bezügen die Fehlzeit 325 mit Betrag 1 eingestellt werden. Mit dieser Einstellung werden 1% der Bezugsgröße für die RV und AV verbeitragt.
Tabelle der SV-rechtlichen Einstellung von nicht vorgeschriebenen Praktika
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Sachverhalt | Personengruppe | KV | RV | AV | PV | Kommentar |
Vorpraktikum bis 450,-- | 109 | 6 | 1 / 5 | 0 | 0 | Minjob |
Vorpraktikum über 450,-- | 101 | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Zwischenpraktikum bis 450-- | 105 | 0 | 1 | 0 | 0 | |
Zwischenpraktikum über 450,-- | 101 | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Nachpraktikum bis 450,-- | 109 | 6 | 1 / 5 | 0 | 0 | Minijob |
Nachpraktikum über 450,-- | 101 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Hinweis in der Quelle Lexikon für das Lohnbüro: Änderungsintensives Stichwort
Definition Aushilfskräfte:
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Ab 1.1.2019 ist die kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung auf 2 Monate oder 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt. Rückkehr zu den bis 31.12.2014. gültien Regelungen.
Erfüllen Aushilfskräfte die Bedingunge für die kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigungh nicht, sind sie SV-pflichtig und im Normalfall in der Regel mit Personengruppe 101 abzurechnen.
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Studenten in dualen Studiengängen sind Auszubildenden mit der Personengruppe 102 gleichgestellt, d.h. es sind die Regelungen für Auszubildende zu beachten . Das und das Arbeitsentgelt für die Ausbildung ist beitragspflichtig. Wird keine Ausbildungsvergütung* gezahlt, sind aus besteht für den AG beitragspflicht zur RV und AV in Höhe von 1% der mtl. Bezugsgröße Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung alleine vom Arbeigeber zu zahlen.
*im Fall von Entgelt 0,-- muss in den permanenten Bezügen die Fehlzeit 325 mit Betrag 1 eingestellt werden. Mit dieser Einstellung werden 1% der Bezugsgröße für die RV und AV verbeitragt.
Ergänzung: Unter bestimmten Voraussetzungen sind vom Arbeitgeber getragene Studiengebühren steuerfrei. (Quelle: IWW Institut ... mit Bezug auf EStG und BMF-Schreiben vom 13.4.2012 und weiteren Quellen)
Folgerung: Vom Arbeitgeber getragene steuerfreie Studiengebühren gehören nicht zum Arbeitsentgelt und sind daher SV-frei.Hinweis in der Quelle Lexikon für das Lohnbüro: Änderungsintensives Stichwort
Hinweis in der Quelle IWW Institut (Zitat): Wichtiger Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der in ihm behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.
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