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Hinweis: Die hier dargestellten Sachverhalte entsprechen unserem Kenntnsstand vom 21.4.2017. Neue Gerichtsurteile, Rundschreiben der Spitzenverbände in der Sozialversicherung oder Darstellungenen weiterer zuständiger Organisationen können zu anderen Ergebnissen in der SV-rechtlichen Beurteilung der hier beschriebenen Sachverhalte führen. In Zweifelsfällen empfhelen empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Krankenkasse für den Mitarbeiter.