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Umlage 1 und 2 | Das Umlageverfahren beinhaltet die Erstattung von Aufwendungen für Lohnfortzahlung an Arbeiter Beschäftigte (U1) und die Erstattung von Aufwendungen für Mutterschutz (U2). Am U2-Verfahren nehmen alle Arbeitgeber teil. Die Teilnahme am Umlageverfahren U1-Verfahren richtet sich nach der Anzahl der beschäftigten ArbeitnehmerBeschäftigten. Die Anzahl der Arbeitnehmer darf 20 bzw. 30 (entspr. Satzung der Krankenkasse) nicht übersteigenGrenze ist in der Krankenkassensatzung festgelegt. Bei der Ermittlung der Betriebsgröße werden Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Schwerbehinderte, Wehr- oder Zivildienstleistende und Bezieher von Vorruhestandsgeld nicht mit berücksichtigtbeachtet. Teilzeitbeschäftigte gehen nach ihrem Beschäftigungsumfang in die Berechnung ein. Nimmt Ihr Betrieb am Umlageverfahren U1-Verfahren teil, wird für jeden Arbeitnehmer die entsprechende Umlage automatisch aktiviert. Dabei gilt: Arbeiter und Azubis sind beitragspflichtig in der U1 + U2; Angestellte nur in der U2. Auch Aushilfen und geringfügig Beschäftigte nehmen am Umlageverfahren teil. Zu beachten ist, dass für Azubis generell die U1 abgeführt werden muss, auch wenn Sie als Angestellte gelten. Die Umlagen Beschäftigten der U1-Beitrag berechnet und an die Kraneknaksse abgeführt. Die U1-Umlagenbeiträge werden nur berechnet, wenn auch im Firmenstamm der Schalter „Umlage-Pflicht" aktiviert ist. Diesen Schalter finden Sie auf dem Arbeitsblatt Parameter. |
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