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Falls der Arbeitnehmer dem Arbeigeber schriftlich vom ELStAM-Verfahren abweichende Lohnsteuerabzugsmerkmale vorlegt, können diese Informationen manuell in den Personalstamm eingetragen werden. Empfehlung: der Erfassungsbeleg wird in der Personlakte abgelegt.

Die Finanzverwaltung meldet auch proaktiv Lohnsteeurabzugsmerkmale können von Gesetzes wegen (und nicht auf Veranlassung des Arbeitnehmers) geändert werden. Die Finanzverwaltug meldet im ELStAM-Verfahren proaktiv (d.h. ohne Aufforderng von aussen) diese Änderungen an die Arbeitgeber. Dies sind insbesondere ab November des aktuellen Jahres Vorträge über Änderungen von Kinderfreibeträgen oder Steuerfreibeträgen zum 1. Januar des Folgejahres, weil diese Lohnsteuerabzugsmerkmale von Gesetzes wegen (und nicht auf Veranlassung des Arbeitnehmers) geändert werden.



Alle Arbeitnehmer sind bei ELStAM anzumelden. Hierzu muß bei allen Arbeitnehmern eine TIN hinterlegt sein.

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