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Versorgungsbezug | Eingabe des lfd. Versorgungsbezuges |
Versorgungsbeginn | Beginn des Versorgungsbezugs (für die Abrechnung in COMET PA) |
Erster Versorgungsbezug oder 2005 | Jahr des ersten Versorgungsbezugs für Lohnsteuerberechnung ( * ) |
Vorraussichtliche Sonderzahlung | Eingabe von Einmalbeträgen |
KV-/PV-Pflicht | Einstellung zur Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ( ** ) |
Mehrfachbezug | Einstellung für die Berücksichtigung der Versorgungsbezügen bei weiteren Zahlstellen |
Veränderungsmeldung erforderlich | Vorgabe aus dem elektronischen Meldeverfahren für Zahlstellen |
VB-Max | Vorgabe aus dem elektronischen Meldeverfahren für Zahlstellen |
Aktenzeichen Krankenkasse | Anzeige des eindeutigen Aktenzeichens des Versorgunsgbeziehers bei der Krankenkasse ( *** ) |
( * ) Die Lohnsteuerpflicht und der Abbau der Steuerfreibeträge wird seit 2005 schrittweise durchgeführt. Für Versorgungsbezüge, die bis 31.12.2005 ersmalig gezahlt wurden, ist 2005 einzutragen. Für alle später beginndenden Versorgungsbezüge ist das Jahr des Zahlungsbeginns einzugeben.
( ** ) Im ZAV wird die KV-/PV-Pficht Pflicht von der zuständigen Krankenkasse an die Zahlstelle gemeldet. Zugelassene Werte sind
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Die Einstellung 0: entsprechend KV-Kennz. gilt für Altfälle vor Einführung des ZAV.
( *** ) Das Aktenzeichen dient der eindeutigen Identifikation der Versorgungsbezieher bei den Krankenkassen. In COMET PA ist der Inhalt festgelegt durch Mandantennummer und Personalnummer. Beide Informationen werden durch den Schrägstrich getrennt.
Beispiel: 0001/4711
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