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Schlüssel

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Versorgungsbezug                   

Eingabe des lfd. Versorgungsbezuges

VersorgungsbeginnBeginn des Versorgungsbezugs (für die Abrechnung in COMET PA)
Erster Versorgungsbezug oder 2005Jahr des ersten Versorgungsbezugs für Lohnsteuerberechnung ( * )
Vorraussichtliche SonderzahlungEingabe von Einmalbeträgen

KV-/PV-Pflicht

Einstellung zur Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ( ** )

Mehrfachbezug

Einstellung für die Berücksichtigung der Versorgungsbezügen bei weiteren Zahlstellen

Veränderungsmeldung erforderlich

Vorgabe aus dem elektronischen Meldeverfahren für Zahlstellen

VB-Max

Vorgabe aus dem elektronischen Meldeverfahren für Zahlstellen

Aktenzeichen Krankenkasse

Anzeige des eindeutigen Aktenzeichens des Versorgunsgbeziehers bei der Krankenkasse ( *** )

( * ) Die Lohnsteuerpflicht und der Abbau der Steuerfreibeträge wird seit 2005 schrittweise durchgeführt. Für Versorgungsbezüge, die bis 31.12.2005 ersmalig gezahlt wurden, ist 2005 einzutragen. Für alle später beginndenden Versorgungsbezüge ist das Jahr des Zahlungsbeginns einzugeben.

( ** ) Im ZAV wird die KV-/PV-Pficht Pflicht von der zuständigen Krankenkasse an die Zahlstelle gemeldet. Zugelassene Werte sind

...

Die Einstellung 0: entsprechend KV-Kennz. gilt für Altfälle vor Einführung des ZAV.

( *** ) Das Aktenzeichen dient der eindeutigen Identifikation der Versorgungsbezieher bei den Krankenkassen. In COMET PA ist der Inhalt festgelegt durch Mandantennummer und Personalnummer. Beide Informationen werden durch den Schrägstrich getrennt.

Beispiel: 0001/4711


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