Versionen im Vergleich

Schlüssel

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A C H T U N G !


Die Arbeitsbescheinigung gemäß §312 SGB III Nr. 2.01 darf in der bisherigen Form nicht mehr an die Bundesagentur für Arbeit gesendet werden.

Quelle Internet: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/maschinelle-arbeitsbescheinigungen

Demzufolge kann das bisherige Formular nicht mehr benutzt werden.

Ab sofort ist die Arbeitsbescheinigung im Rahmen des BEA - Verfahrens zu erstellen. Hierzu benötigen Sie das COMET PA Erweiterungsmodul BEA (Bescheinigungen Elektronisch Abgeben)

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

 



Mit Hilfe dieses Menüpunktes können Sie folgende Entgeltbescheinigungen erstellen:

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Nach Druckausgabe wird wieder die Auswahlmaske aufgerufen.