ELStAM (Arbeitgeber) - Die elektronische Lohnsteuerkarte
Seit 2013 werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer in der Lohnabrechnug im ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) automatisch zwischen den Arbeitgebern und der Finanzverwaltung ausgetauscht. ELStAM ist ein An- und Abmeldeverfahren, dass vom Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer angestoßen und beendet wird. Voraussetzung für den Einsatz des ELStAM-Verfahrens ist die Hinterlegung eines gültigen Elster-Zertifikats in COMET PA.
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