...
Bei Abrechnung einer geringfügigen Beschäftigung während der Elternzeit über eine parallele Personal-Nr. läuft die Unterbrechung der Hauptbeschäftigung weiter und für den Minijob erfolgt eine Anmeldung bei der Minijobzentrale (Grd. 10).Elternzeit müssen die Personalstammdaten geändert werden (Pers.gruppenschlüssel 109, Beitragsgruppe 6 1(5) 0 0, Einzugsstelle "Kasse 900" . Beginnt der Minijob nicht am Monatsbeginn ist ein Personalnummernwechsel erforderlich. Es erfolgt in beiden Fällen eine Abmeldung Grd. 31 und eine Anmeldung Grd.11 bei der Knappschaft
Wird eine Beschäftigung nach der Elternzeit nicht wieder aufgenommen (Fehlzeit „Freistellung unbezahlt“) erfolgt nach einem Monat eine Abmeldung mit Grd. 34 (mit 30 SV-Tagen). Zahlungen, die in diesem Monat geleistet werden (z.Bsp. Urlaubsabgeltung) werden damit sv-pflichtig.
...