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Während der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung bis 30 Stunden pro Woche beim bisherigen Arbeitgeber oder bei einem anderen Arbeitgeber zulässig. Wird die Beschäftigung bei einem anderen AG ausgeübt, sind keine weiteren Eintragungen in COMET PA erforderlich.Wird die Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt, erhält der bisherige Arbeitgeber über das ELStAM-Verfahren die Eigenschaft Nebenarbeitgeber und es wird ihm Steuerklasse 6 zugewiesen.


Rechtlicher Hinweis:

Wird die Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt, muss der  bisherige Arbeitgeber seine Zustimmung geben. Der bisherige Arbeitgeber kann seine Zustimmung innerhalb einer Frist von 4 Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich verweigern. Nach dieser Frist ist eine Verweigerung nicht mehr möglich, dann wird das Einverständnis des bisherigen Arbeitgebers angenommen. Die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit wird auf jeden Fall mit dem Ende der Elternzeit beendet.

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Bei einer Weiterbeschäftigung beim bisherigen AG ist für die korrekte Durchführung der Abrechnung zwischen Beschäftigungsbeginn zum Monatsersten oder der Beschäftigungsaufnahme im Monat zu unterscheiden.

Wird die Beschäftigung zum Monatsersten aufgenommen, muss zunächst unter  „Bewegungsdaten -> Bewegungen –> Unterbrechungen“ die Fehlzeit Elternzeit beendet werden, wenn die Beschäftigung mehr als geringfügig ausgeübt wird. Sie ändern in diesem Fall die Daten im Personalstamm ab (Arbeitszeit, Entgelt) und die Abrechnung erfolgt ab dem Ende der Unterbrechung nach den vereinbarten Regelungen der Weiterbeschäftigung.  Es kommen wieder die persönliche Steuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers zur Anwendung, d.h. die Beschäftigung ist im ELStAM-Verfahren weiter fortzuführen (Abruf über die Monatsliste).

Wird die Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt, erhält der bisherige Arbeitgeber über das ELStAM-Verfahren die Eigenschaft Nebenarbeitgeber und es wird ihm Steuerklasse 6 zugewiesen.Für eine Teilzeitbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber als Minijob, muss in COMET PA eine parallele Personalnummer für die Zeit der Minijobbeschäftigung eingerichtet werden. Die Beschreibung für das Anlegen einer parallelen Personalnummer finden Sie im Personalstamm. Die Einstellungen der Hauptbeschäftigung sind nicht zu ändernBeschäftigung im Monat aufgenommen muss zum Termin des Beschäftigungsbeginns eine Folgepersonalnummer eingerichtet werden. Die weiteren Änderungen im Personalstamm sind wie bei einem Beschäftigungsbeginn zum Monatsersten durchzuführen.


Hinweis:

Durch die Aufnahme der Teilzeitbeschäftigung wird die Elternzeit für den Arbeitgeber beendet, aber für die SV-Träger gilt sie weiterhin. Wird die Teilzeitbeschäftigung vor dem vereinbarten Ende der Elternzeit beendet, dann ist für die Restdauer der vereinbarten Elternzeit in „Bewegungsdaten -> Bewegungen –> Unterbrechungen“ die Fehlzeit Elternzeit wieder einzutragen.


Auch zum Ende der Teilzeitbesachäftigung ist der Termin zu beachten: Endet die Teilzeitbeschäftigung zum Monatsletzten, dann ist mit der Eingabe der Fehlzeit Elternzeit in den Bewegungsdaten ab dem Folgetag der Vorgang erledigt. Ggf. sind die Einstellungen zur Arbeitszeit und Vergütung aus der Beschäftigung vor dem Beginn der Elternzeit im Personalstamm wieder herzustellen.

Wird die Teilzeitbeschäftigung im Monat gleichzeitg mit dem Ende der Elternzeit beendet und wird die Beschäftigung nach den Vereinbarungen vor Beginn der Elternzeit fortgeführt, ist ein Personalnummernwechsel durchzuführen.


Hinweis:

Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit sind als Minijob oder als Beschäftigung oberhalb der Minijobgrenze möglich. Bei der Aufnahme eines Minijobs sind die entsprechenden Vorgaben zu Beitragsgruppe, Perosnengruppe und Minijobzentrale zu beachten.


Arbeitsentgelt während der Elternzeit

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Für Sachbezüge bedeutet eine Beitragspflicht immer eine Überzahlung, die ggf. durch manuelle Einzahlungen auszugleichen ist. 


Meldungen bei Unterbrechung wegen Elternzeit

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Bei Abrechnung einer geringfügigen Beschäftigung während der Elternzeit müssen die Personalstammdaten geändert werden (Pers.gruppenschlüssel 109, Beitragsgruppe 6 1(5) 0 0, Einzugsstelle "Kasse 900" . Beginnt der Minijob nicht am Monatsbeginn ist ein Personalnummernwechsel erforderlich. Es erfolgt in beiden Fällen eine Abmeldung Grd. 31 und eine Anmeldung Grd.11 bei der KnappschaftElternzeit erfolgen zu Beginn und am Ende der Beschäftigung Meldungen 31/11 wegen Krankenassenwechsel.

Wird eine Beschäftigung nach der Elternzeit nicht wieder aufgenommen (Fehlzeit „Freistellung unbezahlt“) erfolgt nach einem Monat eine Abmeldung mit Grd.  34 (mit 30 SV-Tagen).  Zahlungen, die in diesem Monat geleistet werden (z.Bsp. Urlaubsabgeltung) werden damit sv-pflichtig.

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