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Gefahrentarifstellen mit Zeitraumbezug
Änderung der zuständigen Berufsgenossenschaft
Wenn die zuständige Berufsgenossenschaft wechselt, sind folgende Schritte durchzuführen:
1. In den Gefahrentarifstellen wird die Betriebsnummer und die AG - Mitgliedsnummer der abzulösenden BG aus dem Firmenstamm in die
Gefahrentarifstellen eingetragen.
2. Im Firmenstamm wird die Betriebsnummer und AG - Mitgliedsnummer der neuen BG eingetragen.
3. In den Gefahrentarifstellen werden die Gefahrentarife der neuen BG nach dem Verfahren für die Änderung von Gefahrentarifstellen
eingerichtet. Hierbei ist zu beachten, dass die Spalten Betriebsummer Betriebsnummer GTS und Mitgliedsnummer nicht gefüllt werden.
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