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Wie werden Zahlstellennummern vergeben?

Die Zahlstellennummer dient der eindeutigen Identifikation der Zahlstelle im Zahlstellen-Meldeverfahren. Sie besteht wie die Betriebsnummer aus acht Ziffern. Die Zahlstellennummern beginnen immer mit den Ziffern 106 bis 108.

Zahlstellennummern werden (zentral für alle Krankenkassen) vom GKV-Spitzenverband vergeben. Der Antrag auf eine Zahlstellennummer kann auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes (www.gkv-datenaustausch.de) abgerufen werden. Die operative Umsetzung, also die tatsächliche Vergabe der Zahlstellennummer, erfolgt durch die ITSG GmbH (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung). Die Zahlstellennummer ist bei allen Krankenkassen gültig und wird in einem elektronischen Verfahren einmal wöchentlich allen Krankenkassen zu Verfügung gestellt. Die Zahlstelle erhält nach Vergabe der Nummer eine schriftliche Bestätigung.

Onlineantrag zur Zahlstellennummer

Mit einer maschinellen Ausfüllhilfe, beispielsweise sv.net, kann die Zahlstellennummer elektronisch beantragt werden. Wird eine Zahlstellennummer benötigt, ist eine einmalige kostenlose Registrierung in sv.net erforderlich. Diese ist unter https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ möglich. Auch Entgeltabrechnungsprogramme bieten die Möglichkeit, Zahlstellennummern elektronisch zu beantragen.

Nähere Informationen zur Vergabe der Zahlstellennummer erhalten Sie weiterhin bei der

ITSG GmbH
Registrierungsstelle
Seligenstädter Grund 11
63150 Heusenstamm
Tel.: 06104 60050-119 und -135
Fax: 06104 60050-353
E-Mail: Zahlstellen@itsg.de