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Die Lohnteuerabzugsmerkmale werden im ELStAM - Verfahren elektronisch von der Finanzverwaltung vorgegeben. Die Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitnehmers ist das eindeutige Ordnungsmerkmal für die Kommunikation von Arbeitgeber und Finanzverwaltung in den Meldeverfahren Lohnsteuerbescheinigung und ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale). In Ausnahmefällen, wie z.B. Wohnsitz im Ausland oder Zuzug aus dem Ausland, wurde dem steuerpflichtigen Bürger (noch) keine Steuer-ID zugeteilt. Dann wird als Ordnungsmerkmal die ETIN eingesetzt.

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Ordnungsmerkmale

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Lohnsteuerkennzeichen

Der Arbeitgeber ist zur Durchführung eines Lohnsteuerjahresausgleichs gesetzlich verpflichtet, wenn er am 31.12. mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigt. Der automatische Lohnsteuerjahresausgleich in der Dezember-Rechnung wird nur dann durchgeführt, wenn der Schalter "Automatischer Lohnsteuerjahresausgleich" auf "J" in den Firmenstammdaten gesetzt wurde und die Bedingungen für den Arbeitnehmer erfüllt sind.(siehe auch: Firmenstamm  ==>  Arbeitsblatt  ==>  Schalter). Im Personalstamm haben Sie die Möglichkeit, für einzelne Arbeitnehmer eine Sperre zu setzen bzw. einen permanenten Ausgleich zu aktivieren. Die gesetzlichen Vorschriften, wann ein Lohnsteuerjahresausgleich nicht durchgeführt werden darf, werden vom Programm automatisch berücksichtigt.

Der Lohnsteuerjahresausgleich darf nicht zu einer Nachbelastung des Arbeitnehmers führen.

Der Lohnsteuerjahresausgleich entfällt:

Bei Geringfügig Beschäftigten, für die der Arbeitgeber pauschale RV-Beiträge abführt (Personengruppe 109), wird automatisch 2% Einheitliche Pauschsteuer berechnet. Soll für diesen Arbeitnehmer weiterhin 20% Pauschale Lohnsteuer, Pauschale Kirchensteuer und Pauschaler Solidaritätszuschlag berechnet und die Einheitliche Pauschsteuer gesperrt werden, ist dies durch den Eintrag "7: Sperre Einheitliche Pauschsteuer (2%)" zu hinterlegen.

LohnsteuertabelleDie Besondere Lohnsteuertabelle ist für nicht sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer anzuwenden (z.B. Beamte; Beamtenpensionäre; Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, denen ohne eigene Beitragsleistung eine betriebliche Altersversorgung zugesichert ist).

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