Entgeltersatzleistungen werden von den Trägern der Sozialversicherung zum Ausgleich des ausgefallen Einkommens (z.B. wegen Krankheit) gewährt.
Eine EEL-Meldung muss abgegeben werden sobald ersichtlich ist, dass
- der Entgeltfortzahlungsanspruch endet, z.B. weil der Anspruchszeitraum durch die Arbeitsunfähigkeit überschritten wird
- aufgrund der Erkrankung eines Kindes eine Freistellung erfolgt
- die Mutterschaftsfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG beginnt
siehe auch : Entgeltbescheinigungen