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Entgeltersatzleistungen werden von den Trägern der Sozialversicherung zum Ausgleich des ausgefallen Einkommens (z.B. wegen Krankheit) gewährt.

Eine EEL-Meldung muss abgegeben werden sobald ersichtlich ist, dass

  • der Entgeltfortzahlungsanspruch endet, z.B. weil der Anspruchszeitraum durch die Arbeitsunfähigkeit überschritten wird
  • aufgrund der Erkrankung eines Kindes eine Freistellung erfolgt
  • die Mutterschaftsfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG beginnt

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