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Image RemovedErfolgt die Berechnung des Urlaubs-/Krankheitszuschlags auf Basis der Werte aus dem Vorjahr, müssen bei einem Systemwechsel die Vorjahreswerte manuell erfasst werden. Einzutragen ist das Entgelt für die Zuschläge im Vorjahr und die Arbeitstage im Vorjahr.  Zur korrekten Ermittlung der Steuerfreiheit für die Zuschläge ist auch der Grundlohn nach § 3 EStG aus dem Vorjahr einzutragen.

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