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Das Arbeiten im Homeoffice kann sich auf die Beurteilung des geldwerten Vorteils für einen Firmen-Pkw auswirken. Speziell geht es um  die Berechnung der Nutzung aus dem geldw. Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. und der Frage ob die pauschale Ermittlung oder die Einzelbewertung zur Anwendung kommen. Generell muss sich der Arbeitgeber hier zu Beginn des Jahres auf eine Methode festlegen. Ein monatlicher Wechsel ist nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht erlaubt. Wird nun durch Arbeit im Homeoffice unterjährig an weniger als durchschnittlich 15 Tagen zur Arbeit mit dem Firmenwagen gefahren, wird mit der pauschalierten Methode, die eine Nutzung an 15 Tagen pro Monat annimmt, zu viel Lohnsteuer berechnet. Die Korrektur dieses Steuernachteils kann aber nur im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung erfolgen. Dazu sind geeignete Nachweise vorzulegen. Es darf keine Korrektur über die Entgeltabrechnung erfolgen.

Neu Erweiterung Pkw-Modul für die Abrechnung von Job-Rädern

Dienstrad-Versteuerung ab 2019:

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