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Das Arbeiten im Homeoffice kann sich auf die Beurteilung des geldwerten Vorteils für einen Firmen-Pkw auswirken. Speziell geht es um die Berechnung der Nutzung aus dem geldw. Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. und der Frage ob die pauschale Ermittlung oder die Einzelbewertung zur Anwendung kommen. Generell muss sich der Arbeitgeber hier zu Beginn des Jahres auf eine Methode festlegen. Ein monatlicher Wechsel ist nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht erlaubt. Wird nun durch Arbeit im Homeoffice unterjährig an weniger als durchschnittlich 15 Tagen zur Arbeit mit dem Firmenwagen gefahren, wird mit der pauschalierten Methode, die eine Nutzung an 15 Tagen pro Monat annimmt, zu viel Lohnsteuer berechnet. Die Korrektur dieses Steuernachteils kann aber nur im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung erfolgen. Dazu sind geeignete Nachweise vorzulegen. Es darf keine Korrektur über die Entgeltabrechnung erfolgen.
Neu Erweiterung Pkw-Modul für die Abrechnung von Job-Rädern
Dienstrad-Versteuerung ab 2019:
JobRad mit Gehaltsumwandlung Arbeitgeberfinanziertes JobRad
Merkmal: Der AN beteiligt sich über Übernahme der Kosten für das JobRad durch
Gehaltsumwandlung an den Kosten den AG = JobRad ist komplett steuer- und beitragsfrei
Grundlage der Besteuerung ist 0,5% vom Bisherige 1%-Regel entfällt – keiner Erfassung Bruttolistenpreis
über Abrechnung erforderlich
Eingabe einer Gehaltsumwandlung JobRad in Comet PA (Modul Firmen-Pkw)
[Allgemeines]
Erfassung Beginn Leasing/Nutzung und Fahrzeugtyp „Fahrrad oder E-Bike bis 25 km/h“
[Berechnung]
Erfassung Bruttolistenpreis (ungekürzt)
[JobRad]
Eingabe der Höhe der Leasingrate (Abzug beim AN) und ggf. der AG-Zuschuss zur Leasingrate
Darstellung der Eingaben auf dem VDN
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