Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder die FAQs zur Energiepreispauschale (EPP) aktualisiert (Stand: 20.07.2022). Es werden Fragen beantwortet u.a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht.
Quelle: Bundesministerium für Finanzen
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
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Die Minijob-Zentrale hat auf ihrer Seite ein Muster für die Bestätigung des ersten Dienstverhältnisses veröffentlicht. Mit dem Formular können Minijobber gegenüber ihrem Arbeitgeber bestätigen, dass der Minijob ihr erstes Dienstverhältnis ist.
Quelle: Minijob-Zentrale
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19726 über den Buchungsschlüssel EPPFORD
Konto (Aufwand)
Gegenkonto (Verbindlichkeit Finanzamt)
S/H - Haben
(siehe Beispiel)
Manuelle Ergänzung der Lohnsteueranmeldung
In comet PA ist möglich, über eine manuelle Ergänzung der Lohnsteueranmeldung bereits vor der Abrechnung 09/2022 den zu erwartenden Betrag der Energiepreispauschale einzureichen. Möglich ist dieser Eintrag NACH der Abrechnung 08/2022 und VOR dem Versenden der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt.
Hier kann in der Zeile "abzüglich Energiepreispauschale" ein POSITIVER Wert (Anzahl berechtigter Arbeitnehmer * 300) erfasst werden, dieser wird dann bei der Abrechnung 09/2022 mit dem bei der Abrechnung ermittelten Wert überschrieben und die Anmeldung 08/2022 muss erneut als Korrekturmeldung versendet werden.