Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder die FAQs zur Energiepreispauschale (EPP) aktualisiert (Stand: 20.07.2022). Es werden Fragen beantwortet u.a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht.
Quelle: Bundesministerium für Finanzen
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
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Die Minijob-Zentrale hat auf ihrer Seite ein Muster für die Bestätigung des ersten Dienstverhältnisses veröffentlicht. Mit dem Formular können Minijobber gegenüber ihrem Arbeitgeber bestätigen, dass der Minijob ihr erstes Dienstverhältnis ist.
Quelle: Minijob-Zentrale
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Hier kann in der Zeile "abzüglich Energiepreispauschale" ein POSITIVER Wert (Anzahl berechtigter Arbeitnehmer * 300) erfasst werden, dieser . Wenn es keine weiteren Ergänzungen gibt, wird nur der EPP-Wert erfasst. Alle anderen Werte bleiben unberührt. Für die Lohnsteueranmeldung werden die errechnete Lohnsteueranmeldung und die Ergänzung addiert.
Dieser EPP-Wert wird dann bei der Abrechnung Lohnabrechnung 09/2022 mit dem bei der Abrechnung ermittelten errechneten Wert überschrieben und die Anmeldung 08/2022 muss erneut als Korrekturmeldung versendet werden.
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