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An die Finanzverwaltung werden die Lohnsteueranmeldungen des Arbeitgebers und die Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitnehmer abegegeben. Im Dialog zwischen Finanzverwaltung und Arbeitgeber werden die Steuermerkmale der Arbeitnehmer im ELStAM - Verfahren ausgetauscht. Für Lohnsteueraussenprüfungen werden die prüfungsrelevanten Daten nach der GDPdU aufbereitet.
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