An die Finanzverwaltung werden die Lohnsteueranmeldungen des Arbeitgebers und die Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitnehmer abgegeben. Im Dialog zwischen Finanzverwaltung und Arbeitgeber werden die Steuermerkmale der Arbeitnehmer im ELStAM - Verfahren ausgetauscht. Für Lohnsteueraußenprüfungen werden die prüfungsrelevanten Daten nach der GDPdU aufbereitet.
Das Transportmittel für die geschützte und verschlüsselte Kommunikation mit der Finanzverwaltung ist die Elster-Software. Der Einsatz von Elster ist nur dann möglich, wenn ein ELSTER-Zertifikat (verlängern) vorliegt und in COMET PA eingetragen ist. Der Erstantrag und die Verlängerung von Elster-Zertifikaten ist in einer Kurzanleitung beschrieben.
Hinweis: Sollte ein Übertragung aus COMET PA heraus mit einer "ungewöhnlichen" Fehlermeldung enden, bitte zuerst prüfen, ob die ELSTER-Server vollständig verfügbar sind, oder ggf. wegen Update- und Wartungsarbeiten vorübergehend nicht erreichbar sind.
Dies kann über den folgenden Link erfolgen: https://www.elster.de/elsterweb/svs
Untergeordnete Seiten (Anzeige untergeordneter Seiten) |
---|