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Frage:
Warum kann ich mich mit dem Startpasswort nicht anmeldenwird das eingegebene Passwort als fehlerhaft eingestuft?
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Hinweise(z. B. externe Links, Literatur, etc.) |
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Keine Links vorhanden (wenn keine da sind) |
Antwort:
Probleme bei der ersten Anmeldung mit dem StartpasswortMögliche Ursachen sind:
Eingabe-/Übertragungsfehler des Ihnen zugestellen (Start-)Passwortes aus dem Lohnprogramm
Bitte achten Sie bei der Eingabe des initialen Startpasswortes darauf, dass Sie dieses korrekt eingeben. D.h. alle Sonderzeichen sowie die Groß- und Kleinschreibung müssen beachtet werden.
Bitte prüfen Sie auch, ob Sie ggf. einzelne Zeichen falsch gelesen haben. Verwechselungen sind häufig möglich zwischen:
von | nach | ||
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0 | Ziffer null | O | Großbuchstabe O wie Otto |
1 | Ziffer eins | l | Kleinbuchstabe L wie Alle |
l | Großbuchstabe I wie Isar | l | Kleinbuchstabe L wie Alle |
I | Grobuchstabe I wie Isar | 1 | Ziffer eins |
Anmeldung mit
dem StartpasswortWenn Sie sich bereits einmal mit dem Startpasswort eingeloggt haben, ist dies NICHT mehr gültig.
Sie wurden vom Programm aufgefordert, sich ein neues Passwort zu vergeben. Sie müssen bitte fortan dieses benutzen.
Sollten Sie das Passwort nicht mehr kennen, wenden Sie sich bitte an Ihre Personalabteilung und fordern eine Aktualisierung Ihres Passwortes an
Ihrem bisherigen Passwort für den bisherigen E-Mail zugestellten Dokumente
Bitte prüfen Sie, ob Sie versehentlich das alte Passwort, welches Sie zum Öffnen der verschlüsselten Verdienst- und SV_Nachweise, die Sie bis vor Kurzem per E-Mail erhalten haben, verwendet haben. Dieses Passwort ist im Webcenter nicht gültig. Sie müssen hier entweder das Ihnen aus dem Lohnprogramm zugestellte initiale / zurückgesetzte Passwort oder das von Ihnen selbst neu vergebene Passwort verwenden.
Das Start-Passwort ist nicht mehr gültig
Bitte beachten Sie, dass das aus dem Lohnprogramm bereitgestellte Passwort (Startpasswort oder das zurückgesetzte Passwort) seine Gültigkeit verliert, wenn Sie sich im WebCenter ein neues Passwort vergeben haben. Das von Ihnen selbst vergebene Passwort kennen wir nicht und können es Ihnen damit auch nicht sagen. Sie müssen sich dann mit der Bitte um Passwort Rücksetzung an Ihre Personalabteilung wenden. Sie erhalten dann ein neues aus dem Lohnprogramm generiertes Passwort.
Weitere Fragen
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