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Die DSGVO erlaubt die Erfassung, Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Daten nur für den dafür vorgesehenen Zweck.
Im Menü System werden mit dem Programm DSGVO die Aktionen zur Erfüllung der Anforderungen aus der DSGVO Artikel 5, Absatz 1e) und weiteren gesetzlichen Vorschriften über die Aufbewahrungsfristen von personnebezogenen Informationen an den Datenbestand der Lohnbuchhaltung umgesetzt.
Mit dem Button PRÜFEN wird der Vorgang zur Ermittlung der Daten gestartet, die nicht mehr vorzuhalten sind. Eine Zusammenfassung der Kontrolle wird im Bereich Protokoll angezeigt.Im Bereich Daten werden die personenbezogenen Daten aus der Kontrolle angezeigt.
1. Umfang der Änderungen in COMET PA
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