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Personalart | Mit der Personalart wird ein Arbeitnehmer klassifiziert. Sie tragen für jeden Arbeitnehmer das Kennzeichen entsprechend der aufgeführten Personalarten ein. Darüber hinaus ist es möglich, über die Personalarten die Verbuchung der Lohnarten zu steuern (z.B. unterschiedliche Konten für Lohn- und Gehaltsempfänger). Festgelegt sind die folgenden Personalarten:
Die Ergänzungen an der 2. Stelle bedeuten:
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Tabellen-Algorithmus | Die Eingabe im Tabellen-Algorithmus stellt die Verbindung des Beschäftigten zu seinem Tarif und den dort hinterlegt Berechnungsregeln her (z.B. TVÖD). Zum Standardleistungsumfang von HUP Comet Pa PA gehören verschieden Tarife, die mit der Taste [F9] ausgewählt und dem Beschäftigten zugeweisen zugewiesen werden können. Weitere Tarife, auch Haustarife, können Ihnen bereitgestellt werden. Sollten Sie dies wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wenn Sie nicht nach Tarif abrechnen, verlassen Sie dasa das Feld ohen Einagbeohne Eingabe. |
Lohn-/Gehalt-Gruppe | Die Lohn- oder Gehaltsgruppe ordnet dem Beschäftigten das Tarifentgelt aus der Tabelle zu, die im Tabellen-Algorithmus festgelegt ist. |
Gehalt/Monatslohn | Für Empfänger von monatlichen Bezügen hinterlegen Sie die Höhe des Monatsbezuges in diesem Feld. Rechnen Sie nach Tarif ab, können Sie die Höhe des monatlichen Bezuges über die Taste [F9] oder die rechte Maustaste automatisch ermitteln lassen. Sie wählen dazu aus dem Auswahlfenster „Tabellen-Algorithmen-Berechnung" und bekommen die Tabelle angezeigt. Mit der Taste [Enter] bzw. durch Doppelklicken mit der Maus in die Tabelle wird der Wert in das Feld übernommen. Über das Auswahlfenster ist die Anzeige einer Brutto-Netto- bzw. Netto-Brutto-Rechnung für diesen Arbeitnehmer möglich. Bei Ein-/ oder Austritt im laufenden Monat erfolgt eine Kürzung des Entgelts. Für Abrechnungen nach Tarif wird mit der Reinrechnung das aktuelel aktuelle Tarifentgelt eingetragen. |
Stundensatz | Eintragen des Stundensatzes für Stundenlohnempfänger. |
VWL AG | Eingabe der vermögenswirksamen Leistung (VWL), die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer entsprechend tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Regelungen gewährt. Die VWL sind Teile des Arbeitslohnes, die der Arbeitgeber nicht an den Arbeitnehmer auszahlt, sondern in einen abgeschlossenen Sparvertrag einzahlt. Sie sind als Teil des Arbeitslohnes zu versteuern und der Sozialversicherungspflicht zu unterwerfen. |
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