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Die Lohnteuerabzugsmerkmale Lohnsteuerabzugsmerkmale werden im ELStAM - Verfahren elektronisch von der Finanzverwaltung vorgegeben. Die Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitnehmers ist das eindeutige Ordnungsmerkmal für die Kommunikation von Arbeitgeber und Finanzverwaltung in den Meldeverfahren Lohnsteuerbescheinigung und ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale). In Ausnahmefällen, wie z.B. Wohnsitz im Ausland oder Zuzug aus dem Ausland, wurde dem steuerpflichtigen Bürger (noch) keine Steuer-ID zugeteilt. Dann wird als Ordnungsmerkmal die ETIN eingesetzt.
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Hauptarbeitgeber | Für Mitarbeiter, die hier ihre Hauptbeschäftigung ausüben, ist die Checkbox zu aktivieren. |
Steuer-ID (TIN) | Die Steuer-ID ist eine 11-stellige Ziffernkombination mit vorgegenenen vorgegebenen Plausibilitätskontrollen. Es werden ausschließlich korrekte Steuer-ID gespeichert. |
ETIN | Die ETIN wird mit [F9] oder mit der Funktion auf der rechten Maustaste generiert. |
ELSTAM-Sperre bis | Hier tragen Sie das Datum ein, bis wann der Mitarbeiter nicht bei ELStAM gemeldet werden soll (oder kann). |
ELSTAM-Anmeldung bestätigt | Das System zeigt Ihnen hier das Anmeldedatum im ELStAM Verfahren an. |
ELSTAM-Änderungsmeldung | Das System zeigt Ihnen hier das Datum der letzten Änderung im ELStAM-Verfahren an. |
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Die Lohnsteuerabzugsmerkmale sind grundsätzlich nach den Vorgaben aus dem ELStAM-Verfahren anzuwenden. Beim Eintritt des Arbeitnehmers in das Unternehmen oder in begründeten Ausnahmefällen und bei Vorlage eines Belegs können die Lohnsteuerabzugsmerkmale durch den Anwender verändert werden. Bei fehlender Steuer-ID ist nur die manuelle Erfassung möglich. Veränderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale werden im ELStAM - Verfahren durch Abruf der Anmeldebestätigung bzw. der Änderungslisten automatisch in den Personalstamm Personalstamm eingetragen.
Allgemeine Besteuerungsmerkmale
Steuerklasse | Steuerklasse des Arbeitnehmers. |
Faktor Stkl. Steuerklasse 4 | Bei Ehegatten, die beide Steuerklasse 4 haben und auf Antrag der Ehegatten ermittelt die Fiananzverwaltung Finanzverwaltung einen Faktor, der in dieses Feld eingetragen wird. |
Kinderfreibeträge | Eingabe der Anzahl der Kinderfreibeträge für die Berechnung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. |
Konfession | Eingabe der Konfession des Arbeitnehmers zur Berechnung der Kirchensteuer. Mit der Taste [F9] oder der rechten Maustaste erhalten Sie eine Auswahl. |
Konfession Ehepartner | Eingabe der Ehegatten-Konfession des Arbeitnehmers. Dies ist für die Berechnung und Aufteilung der pauschalen Kirchensteuern in den Bundesländern notwendig, die für konfessionsverschiedenen Ehen die Aufteilung der pauschalen Kirchensteuer auf beide Konfessionen vorschreiben. Mit der Taste [F9] oder der rechten Maustaste erhalten Sie eine Auswahl. |
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Steuerfreibetrag und Steuerhinzurechnungsbetrag werden im ELStAM-Verfahren übermittelt und können unter Beachtung der Regeln zu den Lohnstueerabzugsmerkmalen Lohnsteuerabzugsmerkmalen durch den Anwender verändert werden.
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