zurück zu: Tarife
Altersteilzeit ist ein Modell, bei dem ein älterer Arbeitnehmer (55. Lebensjahr +) für die verbleibende Zeit bis zur Rente seine Arbeitszeit halbiert.
Der Zeitraum der Reduzierung muss mindestens 3 Jahre betragen. Ab 2010 wird die Altersteilzeit nicht mehr durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Image Added
Name des Wiederbesetzers / Auszubildenden |
Eingabe des Namen; Eingabe ab 2010 entfallen |
Antragsdatum | Datum der Antragsstellung; Eingabe ab 2010 entfallen |
Kundennummer | Kundennummer beim Arbeitsamt; Eingabe ab 2010 entfallen |
Datum Altersteilzeit-Beginn | Datum Beginn der Altersteilzeit |
Beantragtes Regelentgelt | Regelentgelt |
des Arbeitsamtesfür die Erstattung; Eingabe ab 2010 entfallen |
Blockzeitmodell: Freistellungsbeginn | Datum Beginn der Freistellungsphase |
Blockzeitmodell: Erstattungsbeginn | Datum Beginn der Erstattungsphase; Eingabe ab 2010 entfallen |
Blockzeitmodell: Erstattung in Arbeitsphase | Setzen des Schalters für die Erstattung; Eingabe ab 2010 entfallen |
Zusatzversorgung
Dieser Schalter aktiviert die Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zur Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes. |
ZVK-Arbeitnehmer-Nr. |
Eingabe der ZVK-Nr. des Arbeitnehmers |
Eintritt |
|
Eingabe des Beginn-Datums der ZVK-Mitgliedschaft des Arbeitnehmers. Fehlt der Eintrag in diesem Feld, wird für den Arbeitnehmer keine ZVK-Meldung erzeugt. |
Freiwillige Versicherung in Zusatzversorgung
Ausschluss Erwerbsminderungsrisiko |
|
|
Ausschluss Hinterbliebenenversorgung |
|
weiter zu: Versorgungsbezugsempfänger