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Fälligkeiten und Einreichungstermine für Beitragsnachweise
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Eine Liste der Fälligkeitstermine des Jahres finden Sie zum Beispiel auf den Internetseiten der Krankenkassen aufgelistet.
Dialog: Nachweise
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Für jede Krankenkasse, die im Personalstamm des aktuellen Mandanten vorhanden ist, muss ein Satz vorhanden sein.
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Zur Erleichterung der Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld sind Funktionstasten vorgesehen.
Die zweite Möglichkeit zur Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld besteht darin unter dem Menüpunkt Abbrechnung Abrechnung eine Vorrechnung ohne Druck zu starten. Hierzu wird der Schalter "Voraussichtliche Beitragsschuld“ unter weitere Optionen ausgewählt.
Hierbei führt das Programm mit den zu dieser Zeit bekannten Daten eine Simulationsrechnung durch, berechnet die Beiträge zur Sozialversicherung und stellt diese im Dialog Bewegungen -> voraussichtliche Beitragsschuld zur Verfügung. Diese Methode kann auch bei Neubeginn eines Mandanten angewendet werden.
Unabhängig davon, welchen weg Sie wählen, kann in die bereitgestellten Werte noch manuell eingegriffen werden. Sie können Sätze hinzufügen, Sätze löschen und die bereitgestellten Sätze verändern.
Das Protokoll speichert die vorgenommenen Bearbeitungsschritte und Sie können diese jederzeit abrufen und nachvollziehen.
Im Fenster Bemerkung können eigene Bemerkungen eingegeben und wieder eingesehen werden.
Zur Überprüfung der errechneten Beitragsschuld stehen Ihnen auch diverse Drucklisten zur Verfügung. Diese werden über das Druckersymbol aufgerufen:
Sind die Sätze bearbeitet und geprüft, erfolgt die Freigabe. Hierzu betätigen Sie die Schaltfläche [Freigabe] oder [F6].
Mit der Freigabe der Beiträge stehen diese als Beitragsnachweis für den Versand zur Verfügung und sind sowohl für die Überweisung als auch die Verbuchung frei gegeben.
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Dabei ist zu beachten, dass die vorraussichtliche voraussichtliche Beitragsschuld inclinkl. der Differenzen aus dem Vormonat versendet wird und der Beitragsnachweis sich daher von der Beitragsschuld unterscheiden kann.
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§ 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV nach der voraussichtlichen Höhe der Beitragsschuld.
Monat | Beitragsschuld | Beitragssollermittlung | Beitragsnachweis |
08 |
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12.000,-€ |
09 |
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9.000,- € |
10 |
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17.000,- € |
Rücksetzen der Freigabe:
Sollen bereits freigegebene Sätze nochmals bearbeitet werden und es ist noch keine Rein-Rechnung durchgeführt worden, kann die Freigabe zurückgesetzt werden.
Die Freigabe nehmen Sie unter dem Menüpunkt Bearbeiten: "Freigabe rücksetzen" heraus.
Sind bereits Beitragsnachweise gemeldet oder Beiträge überwiesen, erfolgt eine zusätzliche Sicherheitsabfrage.
Dialog: Optionen
Soll die voraussichtliche Beitragsschuld verbucht werden, muss unter der Registerkarte Optionen das entsprechende Konto hinterlegt werden.
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Es werden dann nur die berechneten Sätze in die FIBU übergeben und die Differenz zwischen Schätzung und Rechnung bleibt auf dem Konto Verbindlichkeiten Sozialversicherung stehen.
Bei einem Systemwechsel müssen die Differenzen aus der Abrechnung für den Vormonat und der Schätzung für den Vormonat vorgegeben werden. Dazu sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen:
- Auf der Seite Optionen wird der Eingabe-Filter auf Beiträge der Rechnung vom Vormonat eingestellt.
- Die abgerechneten Beitragsnachweise vom Vormonat in der Maske Nachweise erfasst.
- Anschließend wird auf der Seite Optionen die der Eingabe-Filter auf Voraussichtliche Beitragsschuld vom Vormonat eingestellt.
- Dann werden die Schätzwerte vom Vormonat in der Maske Nachweise erfasst.
- Zum Abschluss wird auf der Seite Optionen der Eingabe-Filter auf die Standardbelegung Voraussichtlichen Beitragsschuld vom lfd. Monat zurück gesetzt.
Auf Basis der erfassten Werten zum Vormonat wird die Restschuld oder das Guthaben errechnet und mit der Schätzung für den aktuellen Monat gemeldet.
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