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In diesen Fällen ist die Anfrage an den zuständigen Leistungsträger zu stellen. Die Rückmeldung durch den Sozialversicherungsträger beinhaltet mindestens die vom Arbeitgeber gemeldeten Arbeitsunfähigkeiten. Stellt der Sozialversicherungsträger bei der Prüfung weitergehende anrechenbare Arbeitsunfähigkeiten fest, werden diese entsprechend hinzugefügt.

Die Vorerkrankungsanfrage ist ausschließlich vom Anwender manuell anzustoßen.

Feldbeschreibungen

Grund der Anforderung: 

  • 1 = Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit 
  • 2 = Teilnahme an einer Leistung zur medizinischen Vorsorge/Rehabilitation

Beginn der Arbeitsunfähigkeit/Maßnahme beim Arbeitgeber:

  • Maßgebend ist der Tag aus der AU-Bescheinigung bzw. des Beginns der Krankenhausbehandlung bzw. der Maßnahme, welcher dem Arbeitgeber vorliegt.

Vorherige Arbeitsunfähigkeiten

  • Hier sind vom Arbeitgeber die weiteren Arbeitsunfähigkeitszeiten anzugeben, welche durch die Sozialversicherungsträger auf ihre Anrechenbarkeit auf die aktuelle Arbeitsunfähigkeit geprüft werden sollen. 
  • Die Arbeitsunfähigkeitszeiten sind chronologisch, beginnend mit der aktuellsten Arbeitsunfähigkeit in Bezug auf die angefragte Arbeitsunfähigkeit, einzugeben. 
  • Arbeitsunfähigkeiten, zwischen welchen mehr als 6 Monate eine Arbeitsfähigkeit bestand, können nicht angerechnet werden, weshalb diese bei der Anfrage nicht zu berücksichtigen sind. 
  • Die Kalendertage der Vorerkrankungen müssen zum Tag der Abgabe der Vorerkrankungsanfrage mit der noch aktuellen laufenden AU mindestens 30 Kalendertage umfassen
  • Bei einem offenen Ende der aktuellen AU ist diese mit 7 Kalendertagen anzusetzen

Rückantworten der Krankenkassen

  • Kennzeichen über den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
    - 1 : liegt vollständig vor
    - 2: liegt teilweise vor
    - 4: liegt nicht vor (Zwischennachricht. Wird der fehlende AU-Nachweis innerhalb von 8 Wochen nachgereicht, wird das Ergebnis mitgeteilt.)
  • Kennzeichen Prüfergebnis
    - 1: anrechenbare Zeiten
    - 2: keine Anrechnung
     -3: Prüfung der AU
    - 5: teilweise Anrechnung