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Ist der Mitarbeiter jedoch bereits wieder tätig und ein anderer Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer als Hauptarbeitgeber bei ELStAM angemeldet, ist besondere Sorgfalt angesagt. Eine Anmeldung des ehemaligen Arbeitgebers zur Zahlung des sonstigen Bezugs als Hauptarbeitgeber würde dazu führen, dass die Anmeldungdes Anmeldung des aktuellen Arbeitgebers von Haupt- in Nebenarbeitgeber geändert wird. In diesem Fall würde dann das Entgelt des aktuellen Arbeitgebers mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden. Nach Zahlung des Bezuges und nachfolgender Abmeldung des ehemaligen Arbeitgebers als Hauptarbeitgeber müsste der aktuelle Arbeitgeber den Arbeitnehmer als Nebenarbeitgeber ab- und erneut als Hauptarbeitgeber anmelden.
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